Geschäftsbedingungen des Resorts

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
BEHERBERGUNGSORDNUNG UND ORDNUNG DER MIT DER BEHERBERGUNG ZUSAMMENHÄNGENDEN DIENSTLEISTUNGEN

Resort Mezičky
407 56 Jiřetín pod Jedlovou
(im Folgenden als „Resort“ bezeichnet; diese Ordnung wird im Folgenden als „Beherbergungsordnung“ bezeichnet), betrieben von:

GEZ spol. s r.o.
IdNr.: 27297438, USt-IdNr.: CZ27297438
mit Sitz in: Bratislavská 2996, 407 47 Varnsdorf
eingetragen im HR am Kreisgericht Ústí nad Labem unter dem Aktenzeichen C 23164 (im Folgenden als „Beherberger“ bezeichnet)

  1. Bedingungen zum Abschluss des Beherbergungsvertrags

    Diese Beherbergungsordnung der GEZ spol. s r.o., ID: 27297438, mit Sitz in Bratislavská 2996, 407 47 Varnsdorf, eingetragen im Handelsregister beim Kreisgericht Ústí nad Labem unter dem Aktenzeichen C 23164, regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten, die im Zusammenhang mit oder aufgrund eines zwischen der GEZ spol. s r.o. und einer anderen Person geschlossenen Beherbergungsvertrags entstehen.

    Die Beherbergung der Gäste im Resort erfolgt auf Basis des Beherbergungsvertrags, welcher gemäß § 2326 ff. Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in geltender Fassung, (im Folgenden als „Bürgerliches Gesetzbuch“) bezeichnet, abgeschlossen wurde, aufgrund dessen der Beherberger eine vorübergehende Beherbergung für die vereinbarte Dauer oder für die Dauer, die dem Beherbergungszweck dient, im Resort zur Verfügung stellt, und der Beherbergte (im Folgenden als „Gast“ bezeichnet) verpflichtet sich, den Beherberger für die Beherbergung und damit verbundene Dienstleistungen in einer Frist gemäß dieser Beherbergungsordnung zu bezahlen (im Folgenden als „Vertrag“ bezeichnet).

    Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die nicht ausdrücklich im Vertrag festgelegt werden, sind in dieser Beherbergungsordnung und in der Preisliste des Hotels als Anlage dieses Vertrags geregelt. Sollte der Vertrag von dieser Beherbergungsordnung oder der Preisliste des Hotels abweichen, findet der Vertrag Anwendung.

    Verstößt der Gast trotz Abmahnung in schwerwiegender Weise gegen die Verpflichtungen aus dem Vertrag, der Beherbergungsordnung oder der Preisliste des Hotels oder gegen die guten Sitten im Hotel (nachfolgend „Fehlverhalten“ genannt), so ist der Beherberger berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen, auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.

  2. Vertragsabschluss, Buchung

    Der Gast ist verpflichtet, die Bestellung der Unterkunft beim Beherberger in schriftlicher Form vorzunehmen bzw. eine telefonische oder persönliche Buchung an der Hotelrezeption durchzuführen. Unter dem Begriff schriftliche Buchung bzw. Bestätigung der telefonischen Buchung im Sinne des vorhergehenden Satzes wird die Bestellung durch das Buchungsformular auf der Website des Hotels, per E-Mail an die Adresse des Beherbergers: resort@mezicky.cz oder per Post an die in der Kopfzeile dieser Beherbergungsordnung angegebene Adresse des Hotels verstanden.

    Sobald der Beherberger eine Bestellung oder Bestellbestätigung vom Gast in schriftlicher Form empfängt, stellt er dem Gast eine Proforma-Rechnung auf 30 – 50 % des voraussichtlichen Preises für die Beherbergung aus, welche er dem Gast an die in der Bestellung angegebene Adresse oder per E-Mail an die in der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse sendet. Der Gast ist verpflichtet, die Anzahlung innerhalb der Frist und gemäß den Bedingungen in der Proforma-Rechnung zu bezahlen. Eine Anzahlung wird nicht bei Aufenthalten, die sieben oder weniger Kalendertage vor dem geplanten Beginn der Beherbergung reserviert werden, verlangt. In einem solchem Fall wird der Preis für die Beherbergung in voller Höhe nach Vereinbarung, und zwar zum Zeitpunkt des Beherbergungsendes oder -beginns bezahlt. Bei Zahlung per Rechnung beträgt das Fälligkeitsdatum 14 Kalendertage, sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist.

    Der Vertrag wird in dem Moment geschlossen, in dem die Registrierungskarte für Gäste ausgefüllt wird. Wird die Karte aus irgendeinem Grund nicht ausgefüllt, kommt der Vertrag mit der Übernahme des Zimmerschlüssels (der Zimmerkarte) durch den jeweiligen Gast zustande.

    Der Beherberger ist verpflichtet, dem Gast den Unterkunftsraum in einem zum ordnungsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben und ihm die ungestörte Ausübung seiner mit der Unterkunft verbundenen Rechte zu gewährleisten. Kommt der Beherberger dieser Verpflichtung nicht nach, so kann der Gast die Annahme des mangelhaften Unterkunftsraums verweigern oder die Beseitigung der Mängel verlangen. Die Mängel können entweder durch die Beseitigung des betreffenden Mangels oder durch die Bereitstellung einer anderen geeigneten Unterkunft gemäß dem abgeschlossenen Vertrag behoben werden.

  3. Buchungsstornierung, Vertragsrücktritt vor der Anreise, nicht erfolgte Ankunft

    Sollte der Gast die Anzahlung gemäß Artikel 2. nicht ordentlich und rechtzeitig bezahlen, wird die Reservierung durch den vergeblichen Ablauf der Zahlungsfrist in vollem Umfang storniert.

    Der Gast ist berechtigt vom Vertrag vor dem Tag des Beherbergungsbeginns zurückzutreten, und zwar ohne Angabe von Gründen. Der Gast ist verpflichtet, eine schriftliche Mitteilung über den Rücktritt von dem Vertrag dem Beherberger einzureichen. Der Beherberger ist in so einem Fall berechtigt, dem Gast eine Stornogebühr zu berechnen, deren Höhe aus der Höhe der geleisteten Anzahlung berechnet wird, oder dem Gast wird eine Rechnung übermittelt (wenn keine Anzahlung geleistet wurde), wobei der Stornogebühr-Satz wie folgt festgelegt wird:

    Zeitpunkt der Zustellung des Vertragsrücktritts an den Beherberger (in Kalendertagen) Stornogebühr-Satz (in %)
    30 – 15 Tage vor der geplanten Ankunft 30 % des Gesamtpreises für die gebuchte Unterkunft
    14 – 7 Tage vor der geplanten Ankunft 50 % des Gesamtpreises für die gebuchte Unterkunft
    6 Tage – 1 Tag vor der geplanten Ankunft 70 % des Gesamtpreises für die gebuchte Unterkunft
    am Tag des geplanten Check-ins oder im Falle eines Rücktritts des Beherbergers vom Vertrag nach dieser Beherbergungsordnung 100 % des Gesamtpreises für die gebuchte Unterkunft

    Sollte der Gast nicht bis 18:00 Uhr am vereinbarten Anreisetag erscheinen, ist der Beherberger berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und zugleich ist er berechtigt, dem Gast eine Stornogebühr in Höhe von 100 % der geleisteten Anzahlung zu berechnen. Wenn die Reservierung für mehr als eine Nacht gilt, wird die gesamte Reservierung storniert. Dies gilt nicht, wenn der Gast den Beherberger über eine spätere Anreise telefonisch oder schriftlich benachrichtigt, jedoch nicht später als 1 Tag vor dem geplanten Beherbergungsbeginn. Für die Form der Benachrichtigung werden die Bedingungen im Artikel 2. dieser Beherbergungsordnung angemessen angewendet.

    Der Beherberger ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Gast seine Verpflichtungen aus dem Vertrag, dieser Beherbergungsordnung oder den Gesetzen der Tschechischen Republik erheblich verletzt. Der Beherberger ist berechtigt, den Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Zeit fristlos zu kündigen, wenn der Gast oder seine Begleitpersonen trotz Abmahnung ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag, diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Beherbergungs- oder sonstigen Betriebsordnung des Beherbergers oder den Gesetzen der Tschechischen Republik schwerwiegend verletzen. Im Falle einer solchen Stornierung oder Kündigung durch den Beherberger ist der Gast verpflichtet, dem Beherberger eine Stornogebühr in der Höhe gemäß diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu zahlen.

    Der Gast hat das Recht, den Vertrag jederzeit fristlos zu kündigen oder vom Vertrag wegen einer wesentlichen Verletzung der Verpflichtungen des Beherbergers zurückzutreten oder die Inanspruchnahme der bestellten Dienstleistungen unter den in diesen Bedingungen, im Vertrag oder in den Gesetzen der Tschechischen Republik festgelegten Bedingungen zu stornieren.

  4. Ankunft im Hotel

    Der Gast meldet seine Ankunft an der Resortrezeption beim zuständigen Mitarbeiter. Der Gast nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass der Beherberger dem Gast in besonders begründeten Fällen eine andere als die vereinbarte Unterkunft zur Verfügung stellen kann, sofern diese nicht wesentlich von der bestätigten Bestellung abweicht.

    Das Resort kann nur Gäste aufnehmen, die ordnungsgemäß eingecheckt haben. An der Rezeption hat der Gast sein Personaldokument, d. h. seinen Personalausweis bzw. Reisepass oder ein anderes Identitätsdokument (z. B. Aufenthaltsgenehmigung) vorzulegen, aufgrund dessen der zuständige Mitarbeiter die Identität des Gastes überprüft. Die Richtigkeit seiner personenbezogenen Daten und der Aufenthaltsdauer bestätigt der Gast auf der Registrierungskarte mit seiner Unterschrift. Der zuständige Mitarbeiter des Resorts stellt dem Gast daraufhin eine Unterkunftskarte aus, auf der unter anderem die Zimmernummer vermerkt ist und die der Gast bei jedem Betreten des Hotels vorzeigen muss.

    Ist nichts anderes vereinbart, findet die Unterbringung der eintreffenden Gäste täglich in der Zeit zwischen 14:00 und 18:00 Uhr statt.

    Der Gast zahlt bei der Ankunft in der Unterkunft den Betrag, der dem Restpreis des Unterkunftspreises entspricht (falls eine Anzahlung geleistet wurde), d. h. den vereinbarten Unterkunftspreis abzüglich der gemäß Artikel 2. der Beherbergungsordnung geleisteten Anzahlung. Nach Bezahlen des Restbetrags des Preises der Beherbergung stellt der Beherberger dem Gast eine Rechnung aus, welche die Bezahlung des gesamten Aufenthalts bestätigt. Die Bestimmung des letzten Satzes im Artikel 2. Absatz 2. bleibt davon unberührt, in so einem Fall stellt der Beherberger dem Gast eine Rechnung aus, welche die Bezahlung des gesamten Aufenthalts bestätigt. Bei der Ankunft ist der Beherberger berechtigt, vom Gast zu verlangen, als Zahlungsgarantie bis zur Höhe von 100 % des vorausgesetzten Preises für die Unterkunft eine Zahlungs- bzw. Kreditkarte vorzulegen, von der der Beherberger berechtigt ist, nach der Unterkunftsende die Autorisation derjenigen Zahlung durchzuführen, die den tatsächlichen Betrag für die Unterkunft und für die mit der Unterkunft verbundenen Kosten (z. B. Restaurant-Dienstleistungen usw.) deckt, und zwar auch in der Abwesenheit des Gastes (offline). Durch die Vorlage der jeweiligen Karte gewährt der Gast dem Beherberger seine Zustimmung zur Zahlungsdurchführung.

    Der Beherberger ist berechtigt, beim Beherbergungsantritt des Gastes die Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 2.500,- CZK pro Zimmer vom Gast zu verlangen. Die Kaution wird bei Abreise in voller Höhe, ggf. in reduzierter Höhe gemäß den Bedingungen im Artikel 7. dieser Beherbergungsordnung, zurückerstattet.

    Der Beherberger ist ferner berechtigt vom Gast, der sich länger als drei Tage im Resort aufhält, an jedem dritten Tag seines Aufenthalts die Zahlung aller auf dem Hotelkonto des Gastes verbuchten Kosten zu verlangen. Die Nichtzahlung dieser Kosten nach Aufforderung durch das Hotel gilt als grobe Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen des Gastes und der Beherberger ist in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Vertragsrücktritts durch den Beherberger ist der Gast verpflichtet, das Hotelzimmer innerhalb der vom Beherberger gesetzten Frist zu verlassen. Räumt der Gast das Zimmer nicht innerhalb dieser Frist, ist der Beherberger berechtigt, dem Gast für jeden Tag, an dem er mit der Rückgabe des Zimmers in Verzug ist, eine Gebühr von 2.500 CZK zu berechnen. Für die Rückgabe des Hotelzimmers gelten des Weiteren die Bestimmungen des Artikels 8. dieser Beherbergungsordnung entsprechend.

    Der zuständige Rezeptionsmitarbeiter informiert den Gast über die Beherbergungsordnung. Die Beherbergungsordnung ist in den öffentlichen Bereichen des Hotels, in den Hotelmappen in den Zimmern und auf der Website des Resorts einsehbar. Mit der Entgegennahme des Schlüssels (im Sinne des Artikels 8. dieser Beherbergungsordnung) für das entsprechende Zimmer bzw. mit der Bekanntgabe seiner Identifikationsdaten an das Resort, soweit dies nach den jeweils geltenden allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften erforderlich ist (je nachdem, was früher eintritt), gilt der Gast als beherbergt und erklärt gleichzeitig sein Einverständnis mit der Beherbergungsordnung.

    Die Personenanzahl in einem Zimmer muss der Anzahl der zu der Unterkunft angemeldeten Personen entsprechen. Der Gast verpflichtet sich, die genaue Personenanzahl bei seiner Ankunft mitzuteilen. Hält der Gast die angekündigte Personenzahl im Zimmer nicht ein, so handelt es sich um eine grobe Vertragsverletzung, für die der Beherberger vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag fristlos kündigen kann.

    Die Unterkunftsdauer wird spätestens bei der Ankunft des Gastes vereinbart und wird ins Buchungssystem am PC, ins Unterkunftsbuch oder auf der Registrierungskarte eingetragen. Die Unterkunftsdauer darf nur mit der Zustimmung des Beherbergers verlängert werden und muss durch die Eintragung im Buchungssystem des Resorts, Unterkunftsbuch oder auf der Registrierungskarte belegt werden.

    Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Beherberger im Rahmen des Hotelbetriebs sind auf der Website des Resorts verfügbar.

    Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung des Resorts ausschließlich Personen gestattet ist, die nicht an ansteckenden oder anderen Krankheiten erkrankt sind und daher das Leben oder die Gesundheit des Personals oder anderer Gäste nicht gefährden können.

  5. Allgemeine Unterkunftsregeln

    Der Gast hat das Recht, den für ihn zur Beherbergung ausgewiesenen Unterkunftsraum wie auch die gemeinsamen Räumlichkeiten im Hotel und die mit der Beherbergung zusammenhängenden Dienste zu nutzen. Der Gast ist jedoch während seines Aufenthalts im Resort nur für den Zeitraum berechtigt, das Zimmer, in dem er untergebracht ist, zu nutzen, der im Vertrag mit dem Beherberger als Beherbergungszeitraum vereinbart wurde.

    Bei Beherbergungsantritt bekommt der Gast einen Schlüssel bzw. eine Magnet- oder Chipkarte vom Zimmer (im Folgenden gemeinsam nur „Schlüssel“ genannt). Der Gast ist verpflichtet, dem Verlust, der Zerstörung oder Beschädigung dieses Schlüssels sowie der Zugänglichmachung an Dritte, die nicht Teilnehmer des Vertrags zwischen dem Gast und dem Beherberger sind, vorzubeugen. Mögliche Strafen für den Verlust, die Zerstörung, die Beschädigung sowie die Zugänglichmachung der Schlüssel im Sinne des vorigen Satzes sind im Vertrag geregelt (das Resort ist berechtigt, für jeden der oben genannten Fälle 500,- CZK zu berechnen).

    Der Gast ist insbesondere verpflichtet:

    • sich mit der Beherbergungsordnung vertraut zu machen und diese einzuhalten (sie ist in den öffentlichen Bereichen des Resorts, in den Mappen im Zimmer und auf der Website des Resorts einsehbar);
    • den vereinbarten Preis für die Unterkunft zu zahlen, wie er in der Buchungsbestätigung angegeben ist oder wie er sich aus der gültigen Preisliste ergibt (wenn kein anderer Preis vereinbart wurde);
    • die zur Unterkunft bestimmten Räume ordentlich zu benutzen, für Ordnung und Sauberkeit in allen zur Unterkunft bestimmten Räumen zu sorgen;
      • für Sauberkeit in den zur Unterkunft bestimmten Räumlichkeiten zu sorgen;
      • die Ausstattung und Einrichtung der zur Unterkunft bestimmten Räume nicht zu beschädigen;
    • Schäden, die der Gast oder die mit ihm zusammen untergebrachte Personen auf dem Gelände des Resorts verursacht haben, unverzüglich zu melden und dem Beherberger den Schaden unverzüglich in voller Höhe zu ersetzen;
    • während der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr die Nachtruhe einzuhalten und sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht durch übermäßigen Lärm gestört werden;
    • beim Verlassen des Zimmers stets die Wasserhähne zu schließen, das Licht auszuschalten, Elektrogeräte, die während der Abwesenheit des Gastes nicht benutzt werden, auszuschalten und die Fenster zu schließen;
      • beim Verlassen des Hotels den Zimmerschlüssel an der Rezeption des Resorts abzugeben;
      • die Internetverbindung (WLAN) in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu nutzen.

    Der Gast ist ohne vorherige Zustimmung des Beherbergers nicht berechtigt:

    • wesentliche Änderungen in den zu der Unterkunft bestimmten Räumen vorzunehmen (Möbel oder Einrichtungsgegenstände zu verschieben usw.);
      • Ausstattung und Einrichtung der zu der Unterkunft bestimmten Räume zu entfernen;
    • eigene Elektrogeräte in den Unterkunftsräumen zu benutzen, mit Ausnahme von Kleingeräten, die vom Gast für die Körperpflege benutzt werden (d. h. insbesondere Rasier- oder Massagegeräte, Haartrockner usw.) und kleinen, tragbaren elektronischen Geräten (Mobiltelefone, Tablets, Laptops), bei denen der Gast stets verpflichtet ist, für ihren einwandfreien Zustand (keine Gefährdung Dritter oder des Eigentums) und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und technischen Normen zu sorgen;
    • illegale oder gefährliche Substanzen oder Materialien in der Unterkunft mitführen (z. B. Drogen, halluzinogene Substanzen, Sprengstoffe, Industriechemikalien, giftiges Material usw.);
      • die zur Unterkunft bestimmten Räume einer anderen Person zu überlassen;
    • Besucher in der Unterkunft zu empfangen; alle Besucher müssen ordnungsgemäß in das Gästebuch eingetragen oder an der Rezeption gemeldet werden und sind nur in der Zeit von 09:00 Uhr bis 22:00 Uhr erlaubt, und zwar ausschließlich mit Zustimmung des Beherbergers; der Gast darf Besucher nur in den Gemeinschaftsräumen des Hotels empfangen, nach 22:00 Uhr ist der Gast verpflichtet, für den Besuch des Zimmers 1.800,- CZK/Person/Nacht zu zahlen;
    • die Adresse des Hauses mit den zur Unterkunft bestimmten Räumen als Ort zum Betreiben seiner Gewerbetätigkeit anzuführen;
    • Minderjährige unter 10 Jahren (einschließlich) im Zimmer und in anderen Bereichen des Hotels unbeaufsichtigt zu lassen;
    • Tiere in den Räumlichkeiten des Hotels unterzubringen.

    Der Gast ist des Weiteren in den zur Unterkunft bestimmten Räumen nicht berechtigt:

    • Waffen, Munition und explosive Stoffe bei sich tragen bzw. auf eine andere Weise aufbewahren, insbesondere in einer Weise, die deren sofortige Verwendung ermöglicht;
    • Betäubungs- und andere Rauschmittel oder Gifte zu besitzen, herzustellen oder aufzubewahren, falls es sich nicht um Arzneimittel handelt, die dem Gast vom Arzt verschrieben wurden;
    • zu rauchen; bei Verstoß gegen dieses Verbot ist das Hotel berechtigt, für jeden einzelnen Verstoß gegen dieses Verbot eine Gebühr von 1.000,- CZK zu erheben;
      • ein Fahrzeug an einem anderen Ort als auf dem ausgewiesenen Parkplatz abzustellen;
      • offenes Feuer zu verwenden.
  6. Verantwortung des Beherbergers für Sachen des Gastes

    Das Resort haftet nicht für Schäden an mitgebrachten Gegenständen, wenn diese im Hotel an einem dafür vorgesehenen Ort oder an dem Ort, an dem sie üblicherweise aufbewahrt werden, gelagert wurden. Der im Hotel reservierte Platz für Bargeld, Schmuck und andere Wertsachen (im Folgenden „Wertsachen“ oder einzeln „Wertsache“ genannt) ist der im Hotelzimmer befindliche Tresor;

    Wenn der Gesamtwert der Wertsachen 20.000,- CZK übersteigt, ist der Gast verpflichtet, diese Wertsachen in einer Bank (oder an einem anderen vom Hotel empfohlenen Ort) oder an einem anderen geeigneten Ort aufzubewahren, wobei der Gast anerkennt, dass er diese Wertsachen ausschließlich auf eigenes Risiko ins Hotel bringt und das Hotel in keinem Fall für Schäden an diesen Wertsachen haftet.

    Befolgt der Gast die Anweisungen des Hotels in Bezug auf den Aufbewahrungsort nicht, so hat er keinen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Hotel.

    Der Gast ist berechtigt, vom Beherberger die Verwahrung von Wertsachen zu verlangen, es sei denn, sie sind gefährlich oder von einem Wert oder Umfang, der für das Hotel nicht verhältnismäßig sind. Wertgegenstände, deren tatsächlicher Wert den Betrag von 20.000,- CZK übersteigt, gelten als unverhältnismäßig wertvoll. Gegenstände, die größer als 20 cm x 30 cm x 5 cm sind, werden als unverhältnismäßig groß für das Resort angesehen. Das Resort ist berechtigt, eine Gebühr für die Verwahrung gemäß der Preisliste des Hotels zu verlangen sowie zu verlangen, dass die Wertsachen dem Resort in einer verschlossenen und versiegelten Box zur Aufbewahrung übergeben werden.

    Anspruch auf Schadensersatz bei Sachen des Gastes kann nur zum Ende des Aufenthalts geltend gemacht werden. Der Schaden wird nicht erstattet, falls der Gast selbst oder die ihn begleitende Person die Beschädigung des Gegenstandes verursacht haben.

    Belässt der Gast nach Unterkunftsende seine Sachen im Zimmer und ist die Unterkunft nicht bezahlt, werden die Sachen vom Beherberger aus dem Zimmer entfernt und an einem sicheren Platz so aufbewahrt, dass diese nicht beschädigt werden. Nach der Bezahlung werden die aufbewahrten Sachen vom Beherberger dem Gast ausgehändigt.

  7. Sicherheit, Schadenshaftung des Gastes

    Der Gast ist verpflichtet, sich mit den Sicherheitsregeln und dem Fluchtplan für den Brandfall vertraut zu machen. Diesen Plan finden Sie in jedem Hotelzimmer und er steht beim zuständigen Rezeptionsmitarbeiter zur Einsicht zur Verfügung.

    Der Gast ist verpflichtet, sich so zu benehmen, dass er die Freiheit, das Leben, die Gesundheit oder das Eigentum der anderen Gäste nicht gefährdet.

    Verursacht der Gast Schäden am Eigentum des Beherbergers oder eines anderen Gastes, so ist er verpflichtet, den Schaden in voller Höhe zu ersetzen. Die entstandenen Schäden werden durch die gemäß Artikel 4. der Beherbergungsordnung geleistete Kaution gedeckt (sofern diese gezahlt wurde). Übersteigt der entstandene Schaden die Kaution oder wurde die Kaution nicht bezahlt, so ist der Gast verpflichtet, dem Beherberger unverzüglich den vollen Schadensbetrag zu zahlen.

    Die Haftung des Beherbergers für Schäden an aufbewahrten Gegenständen richtet sich, soweit sie nicht in dieser Beherbergungsordnung geregelt ist, nach den Bestimmungen von § 2945 ff. des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch.

    Der Beherberger betreibt keinen bewachten Parkplatz und haftet nicht für Schäden an Fahrzeugen und in diesen hinterlassenen Gegenständen, es sei denn, der Beherberger erklärt ausdrücklich, dass er diese Gegenstände in Verwahrung genommen hat.

  8. Abreise aus dem Hotel

    Der Gast ist verpflichtet, das Zimmer am letzten Tag des vereinbarten Aufenthalts im Hotel das Zimmer bis 11:00 Uhr zu verlassen. Wird das Zimmer nicht innerhalb dieser Frist geräumt, ist der Beherberger berechtigt, dem Gast für die verspätete Rückgabe des Zimmers eine Gebühr von 500,- CZK zu berechnen. Gibt der Gast das Zimmer an dem Tag, der als letzter Tag der Beherbergung im Rahmen des Vertrags vereinbart wurde, auch nicht bis 14:00 Uhr zurück, ist er verpflichtet, dem Beherberger den Preis für einen Tag des Aufenthalts im Zimmer zu zahlen, und zwar auch für jeden weiteren Tag der Verspätung bei der Rückgabe des Zimmers an den Beherberger.

    Der Gast schließt das Zimmer ab und hinterlässt die Schlüssel an der Rezeption des Resorts und zahlt für alle in Anspruch genommenen Dienstleistungen (Restaurant usw.), sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  9. Mit der Beherbergung zusammenhängende Dienstleistungen

    Das Dienstleistungsangebot des Resorts umfasst auch die Bereitstellung von Räumlichkeiten, Unterkünften und Catering für Kongresse, Hochzeiten und andere Veranstaltungen. Der Gast ist berechtigt, vor Beginn der Erbringung der bestellten Leistungen vom Vertrag über die Erbringung ausgewählter Leistungen zurückzutreten, wobei das Hotel berechtigt ist, dem Gast eine Stornogebühr in Rechnung zu stellen, deren Höhe aus der geleisteten Anzahlung erstattet wird bzw. dem Gast in Rechnung gestellt wird (wenn keine Anzahlung geleistet wurde), wobei die Höhe der Stornogebühr je nach Art der bestellten Leistung wie folgt festgelegt wird:

    Kongressdienstleistungen, Hochzeit, Feier

    Zeitpunkt der Zustellung des Vertragsrücktritts an das Resort (in Kalendertagen) Stornogebühr-Satz (in %)
    29 – 10 Tage vor dem geplanten Event 30 % des Gesamtpreises für die bestellten Dienstleistungen
    9 Tage – 1 Tag vor dem geplanten Event 50 % des Gesamtpreises für die bestellten Dienstleistungen
    am Tag des Events 100 % des Gesamtpreises für die bestellten Dienstleistungen

    Catering-Services

    Zeitpunkt der Zustellung des Vertragsrücktritts an das Resort (in Kalendertagen) Stornogebühr-Satz (in %)
    7 Tage – 1 Tag vor dem geplanten Event 30 % des Gesamtpreises für die bestellten Dienstleistungen
    am Tag des Events 100 % des Gesamtpreises für die bestellten Dienstleistungen

    Stornogebühren können auch bei teilweiser Nichtinanspruchnahme der gebuchten Unterkunftskapazitäten oder Dienstleistungen erhoben werden, wobei das Datum des Veranstaltungsbeginns für die Berechnung der Stornogebühren maßgeblich ist.

  10. Außergerichtliche Streitbeilegung und Reklamation/h3>

    Der Gast ist berechtigt, beim Beherberger die Qualität der Unterkunft oder der erbrachten Leistungen zu reklamieren, wenn deren Qualität oder Umfang oder sonstige Bedingungen nicht dem Umfang, der Qualität und den Bedingungen entsprechen, die in der Reservierung angegeben oder anderweitig vereinbart wurden. Der Beherberger verpflichtet sich, den Sachverhalt der Reklamation unverzüglich festzustellen und im Falle einer berechtigten Reklamation für die Beseitigung des Mangels zu sorgen oder dem Gast eine Ermäßigung zu gewähren. Der Gast ist unverzüglich nach Feststellung der mangelhaften Leistung verpflichtet, beim Beherberger die Reklamation geltend zu machen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

    Der Beherberger erklärt hiermit im Sinne der Bestimmung von § 14 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg. über den Verbraucherschutz (nachstehend „VSG“), dass die zuständige Stelle für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen dem Beherberger und dem Gast, die sich aus der Erbringung von Unterkunfts- und damit zusammenhängenden Dienstleistungen ergeben (Verbraucherstreitigkeiten), gemäß § 20e lit. d) VSG das Tschechische Gewerbeaufsichtsamt mit Sitz in Štěpánská 567/15, 120 00 Praha 2, IdNr. 00020869, Internetadresse: https://www.coi.cz/ oder eine andere vom Ministerium zugelassene Stelle ist.

  11. Sonstige Bestimmungen

    Diese Beherbergungsordnung tritt am 01.09.2023 in Kraft und ersetzt alle früheren Beherbergungsordnungen und allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    Vertragsverhältnisse, die vor dem Inkrafttreten der vorliegenden Bedingungen entstanden sind, bleiben in Kraft und unterliegen den zum Zeitpunkt ihrer Entstehung geltenden Bedingungen.

    Eine Liste der Verbraucherinformationen ist dieser Beherbergungsordnung beigefügt.

     

    GEZ spol. s r.o.
    Bc. Jana Gerhátová, Geschäftsführerin